{"id":721,"date":"2022-10-24T12:55:12","date_gmt":"2022-10-24T12:55:12","guid":{"rendered":"https:\/\/test.nabore.com\/?page_id=721"},"modified":"2023-06-19T15:03:24","modified_gmt":"2023-06-19T15:03:24","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.nabore.com\/it\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"721\" class=\"elementor elementor-721\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-1940682d elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"1940682d\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-top-column elementor-element elementor-element-2ce43a43\" data-id=\"2ce43a43\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-top-column elementor-element elementor-element-639c46a9\" data-id=\"639c46a9\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-17930a15 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"17930a15\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2><b>Allgemeine Verkaufsbedingungen<\/b><\/h2><p><br \/><b>1. Geltungsbereich<\/b><br \/>1.1 Die Lieferungen des Verk\u00e4ufers erfolgen nur zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer mit dem Besteller \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen oder Angebote des Verk\u00e4ufers, selbst wenn sie nicht nochmal gesondert vereinbart werden. Die Verkaufsbedingungen des Verk\u00e4ufers werden sp\u00e4testens mit Annahme der Lieferung Vertragsbestandteil.<br \/>1.2 Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdr\u00fccklichen, schriftlichen Zustimmung des Verk\u00e4ufers, soweit sie diesen Bedingungen entgegenstehen. H\u00f6chstvorsorglich widerspricht der Verk\u00e4ufer hiermit der Anwendbarkeit der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers. <br \/>Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur f\u00fcr die Lieferung der verarbeiteten Waren, nicht jedoch f\u00fcr die Beistellung, insbesondere von Lederproduktionsresten seitens der Abnehmer von NABORE-Material.<\/p><p><br \/><b>2. Vertrag<\/b><br \/>2.1 Die Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. <br \/>2.2 Lieferkonditionen des Bestellers, die keine Gesch\u00e4ftsbedingungen im Sinne der Ziffer 1.2. dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen sind, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Verk\u00e4ufer best\u00e4tigt werden. <br \/>2.3 Vertr\u00e4ge kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers zustande. Als vereinbart gilt der am Tag der Lieferung g\u00fcltige Preis zuz\u00fcglich der in den Rechnungen offen auszuweisenden Steuern. Preislisten des Bestellers sind nur dann Gegenstand des zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Besteller geschlossenen Vertrags, soweit sie den allgemeinen Verkaufsbedingungen und\/oder dem Vertrag nicht entgegenstehen. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des Vertragsinhalts bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Verk\u00e4ufer.<br \/>2.4 Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich handels\u00fcbliche Abweichungen in Form der Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Menge in den F\u00e4llen vor, in denen es aus zwingenden betrieblichen Gr\u00fcnden geboten und erforderlich ist und dies f\u00fcr den Besteller zumutbar ist.<\/p><p><br \/><b>3.\u00a0Pflichten des Bestellers<\/b><br \/>Ger\u00e4t der Besteller mit der Annahme der Ware in Verzug, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, nach Setzung einer entsprechenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz statt der Erf\u00fcllung nach den gesetzlichen Vorschriften der \u00a7\u00a7 280 ff. BGB zu verlangen. Im letzteren Fall ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder pauschal 10 % des gem\u00e4\u00df Ziffer 2.3 vereinbarten Rechnungsbetrages oder Ersatz des tats\u00e4chlich entstandenen Schadens zu verlangen. Sofern der Verk\u00e4ufer einen pauschalierten Schadensersatz w\u00e4hlt, steht es dem Besteller frei nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. In diesem Fall hat der Besteller nur diesen geringeren Schadenersatz zu zahlen.<\/p><p><br \/><b>4.\u00a0Zahlung<\/b><br \/>4.1 Die Rechnungsbetr\u00e4ge sind durch Banklastschrift oder gem\u00e4\u00df den Konditionen des Verk\u00e4ufers auf der Auftragsbest\u00e4tigung bzw. Rechnung zu zahlen. Auf der Auftragsbest\u00e4tigung und\/oder Rechnung festgesetzte Zahlungsfristen, insbesondere auch f\u00fcr die Fristberechnung bei Skontoabz\u00fcgen, beginnen mit dem Rechnungsdatum. Vereinbarte Skontoabz\u00fcge sind nur zul\u00e4ssig, sofern keine bereits f\u00e4lligen Rechnungen zu begleichen sind. <br \/>4.2 Bei Verzug des Bestellers ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Zinsen in H\u00f6he von 8% p.a. \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Verzugszinsen sind sofort f\u00e4llig. Die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleiben unber\u00fchrt.<br \/>4.3 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<br \/>4.4 Ohne R\u00fccksicht auf die vereinbarte Zahlungsweise steht es alleinig im Ermessen des Verk\u00e4ufers, auch schon vor erfolgter Lieferung Sicherheitsleistung in angemessener H\u00f6he zu verlangen, falls nach Abschluss des Vertrages begr\u00fcndete Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit oder Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers bestehen, vereinbarte Zahlungs- oder Lieferbedingungen in wesentlichen Punkten nicht eingehalten werden oder wesentliche Ver\u00e4nderungen in den Gesch\u00e4ftsverh\u00e4ltnissen des Bestellers auftreten. <br \/>4.5 Verweigert der Besteller die Sicherheitsleistung innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist, kann der Verk\u00e4ufer von allen mit dem Besteller geschlossenen Vertr\u00e4gen ganz oder teilweise zur\u00fccktreten. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten.<\/p><p><br \/><b>5. Lieferung<\/b><br \/>5.1 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist Bopfingen, soweit nichts anderes vereinbart ist.<br \/>5.2 Die Wahl des Bef\u00f6rderungsweges erfolgt durch den K\u00e4ufer. Zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr Rollgelder am Empfangsort, Fl\u00e4chenfracht sowie die Mehrfracht bei Expressgut und Luftfrachtsendungen hat der K\u00e4ufer zu tragen.<br \/>5.3 F\u00fcr die Bestimmung des Gewichts, der Ma\u00dfe und St\u00fcckzahl der Lieferung sind die bei der Absendung im Lieferwerk oder Lager festgestellten Gewichte, Ma\u00dfe, St\u00fcckzahlen ma\u00dfgebend.<br \/>5.4 Vom Verk\u00e4ufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. <br \/>5.5 Sofern eine feste Lieferzeit vereinbart wurde, beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller beizustellender Materialien und Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Wird ein fest vereinbarter Liefertermin um mehr als drei Wochen \u00fcberschritten, so ist der Besteller berechtigt, dem Verk\u00e4ufer eine Nachfrist von weiteren drei Wochen mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erf\u00fcllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der R\u00fccktritt muss gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer schriftlich und unverz\u00fcglich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist erkl\u00e4rt werden. <br \/>5.6 Vom Verk\u00e4ufer nicht zu vertretende, unvorhergesehene Ereignisse, durch welche die Lieferung oder ihr Transport unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird, geben dem Besteller das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, soweit diese Ereignisse l\u00e4nger als drei Monate nach Vertragsschluss andauern. Davon unabh\u00e4ngig besteht das Recht des Verk\u00e4ufers, die Lieferung bis zur Beseitigung des Hindernisses zu verweigern. Diese Umst\u00e4nde sind vom Verk\u00e4ufer dem Besteller unverz\u00fcglich mitzuteilen. Schon erfolgte Teillieferungen gelten als selbst\u00e4ndiges Gesch\u00e4ft; wegen der noch ausstehenden Mengen darf die Bezahlung der Teillieferungen nicht verweigert werden. Im Falle des Hinausschiebens der Lieferung aus den vorgenannten Gr\u00fcnden entsteht kein Recht des Bestellers zur Nachfristsetzung und zum R\u00fccktritt. Bei Lieferung\/Teillieferung oder vollst\u00e4ndiger oder teilweiser Nichtlieferung richtet sich die Haftung des Verk\u00e4ufers nach Ziffer 7.3 dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen.<\/p><p>\u00a0 <br \/><b>6.\u00a0Gefahr\u00fcbergang<\/b><br \/>6.1 Die Gefahr geht &#8211; sofern nichts Anderweitiges zwischen den Parteien vereinbart ist &#8211; sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe der Lieferung an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller \u00fcber (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist). <br \/>6.2 Der Besteller tr\u00e4gt ebenfalls die Gefahr f\u00fcr alle R\u00fccktransporte sowie f\u00fcr die Leihverpackung\/Paletten w\u00e4hrend des Hin- und R\u00fccktransports.<\/p><p>\u00a0 <br \/><b>7.\u00a0M\u00e4ngel und Haftung<\/b><br \/>7.1 Der Besteller hat die Lieferung nach Eingang am Bestimmungsort unverz\u00fcglich zu untersuchen. Er hat erkennbare M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort dem Verk\u00e4ufer schriftlich anzuzeigen. Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gilt die Lieferung als vom Besteller genehmigt, wenn die M\u00e4ngelr\u00fcge dem Verk\u00e4ufer nicht binnen acht Tagen nach dem Zeitpunkt angezeigt wird, in dem sich der Mangel zeigte. Proben der beanstandeten Lieferung sind einzusenden. Geringe Abweichungen in Farbe, Form, St\u00e4rke und Zusammensetzung stellen keine M\u00e4ngel dar und berechtigen nicht zur Geltendmachung von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen. Sind am Verladeort durch neutrale Probennehmer Muster gezogen worden, so sind diese f\u00fcr die Begutachtung der Lieferung allein ma\u00dfgebend. Neutral gezogenen Proben stehen die bei dem Besteller vorhandenen Originalrestst\u00fccke der der Verarbeitung oder dem Weiterversand zugrunde liegenden Lieferung des Verk\u00e4ufers gleich. Dies gilt ebenfalls f\u00fcr Restst\u00fccke der Produktionscharge beim Verk\u00e4ufer, aus der die beanstandete Lieferung stammt. <br \/>7.2 Liegt ein Mangel vor, so kann der Besteller &#8211; sofern nichts Anderweitiges\u00a0vereinbart ist &#8211; nur Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung der beanstandeten Lieferung verlangen. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung\/Nachlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. <br \/>7.3 Der Verk\u00e4ufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Haftung des Verk\u00e4ufers ist begrenzt auf Sch\u00e4den, die der Verk\u00e4ufer bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit seitens des Verk\u00e4ufers f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierenden weiteren Verm\u00f6genssch\u00e4den ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verk\u00e4ufers ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner Mitarbeiter bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Besteller. <br \/>7.4 Die Einschr\u00e4nkungen der Ziffer 7.3 gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Verk\u00e4ufers wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<br \/>7.5 Durch die anstandslose Annahme der Lieferung seitens der Bahn, Schifffahrtsgesellschaft oder anderer Frachtf\u00fchrer wird die Haftung des Verk\u00e4ufers wegen nicht sachgem\u00e4\u00dfer Verpackung oder Verladung ausgeschlossen, soweit der Verk\u00e4ufer nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit gem\u00e4\u00df dieser Ziffer 7 haftet. <br \/>7.6 Soweit eine EAN-Kodierung zur Anwendung kommt, wird der Verk\u00e4ufer auf Lesbarkeit achten. Eine Haftung f\u00fcr die Lesbarkeit \u00fcbernimmt der Verk\u00e4ufer jedoch nicht.<br \/>7.7 Die anwendungstechnische Beratung durch den Verk\u00e4ufer in Wort und Schrift ist unverbindlich und befreit den Besteller nicht von der eigenen Pr\u00fcfung der Produkte auf ihre Eignung. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung f\u00fcr einen bestimmten Zweck allgemein empfohlen wird. Sollte dennoch eine Haftung des Verk\u00e4ufers in Frage kommen, gilt die Regelung der vereinbarten M\u00e4ngelhaftung nach dieser Ziffer 7 entsprechend. Es obliegt allein dem Besteller, etwaige Schutzrechte Dritter, z.B. Anwendungspatente und gesetzliche Vorschriften bei Verarbeitung der Lieferung einzuhalten.<br \/>7.8 Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit nicht das Gesetz l\u00e4ngere Fristen zwingend vorschreibt. Diese Frist gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder aus vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen des Verk\u00e4ufers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verj\u00e4hren.<\/p><p><b>8. Eigentumsvorbehalt<\/b><br \/>8.1 Die Lieferung bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Tilgung der die Lieferung betreffenden offenen Forderungen einschlie\u00dflich Zinsen und Kosten bzw. bis zur vollen Einl\u00f6sung der hierf\u00fcr gegebenen Schecks Eigentum des Verk\u00e4ufers.<\/p><p>8.2 Die Lieferung bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Tilgung aller jeweils offenen Forderungen aus der gemeinsamen Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich Zinsen und Kosten bzw. bis zur vollen Einl\u00f6sung der hierf\u00fcr gegebenen Schecks Eigentum des Verk\u00e4ufers. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die weiterverkaufte Lieferung und auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. <br \/>8.3 Bei Verbindung oder Vermischung mit Material, das dem Verk\u00e4ufer nicht geh\u00f6rt, erwirbt der Verk\u00e4ufer stets Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache. Der Besteller gilt in diesem Falle insoweit als Verwahrer f\u00fcr den Verk\u00e4ufer. Erwirbt der Verk\u00e4ufer bei Verbindung mehrerer Sachen kein Miteigentum, \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller ihm bereits jetzt den nach Satz 1 bestimmten Miteigentumsanteil bzw. verpflichtet sich, s\u00e4mtliche Erkl\u00e4rungen m\u00fcndlich sowie schriftlich abzugeben, welche f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe \u00dcbertragung des Miteigentumsanteils erforderlich sind.<br \/>8.4 Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die Lieferung im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgangs zu ver\u00e4u\u00dfern. Jede andere Verf\u00fcgung, insbesondere eine Verpf\u00e4ndung, Sicherungs\u00fcbereignung oder \u00dcberlassung im Tauschwege ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene Pf\u00e4ndungen &#8211; auch nach Vermischung oder Verarbeitung &#8211; sowie jede andere Beeintr\u00e4chtigung der Rechte an der im Eigentum des Verk\u00e4ufers stehenden Lieferung ist unverz\u00fcglich dem Verk\u00e4ufer anzuzeigen. Zudem ist der Besteller verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum des Verk\u00e4ufers hinzuweisen. Der Besteller tritt dem Verk\u00e4ufer schon jetzt, unabh\u00e4ngig von einer Verarbeitung, alle ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung und der Gesch\u00e4ftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterver\u00e4u\u00dferung zustehenden Forderungen und Nebenrechte ab. Der Verk\u00e4ufer nimmt bereits jetzt die Abtretung an. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. F\u00fcr den Fall, dass die Lieferung vom Besteller zusammen mit anderen, dem Verk\u00e4ufer nicht geh\u00f6renden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in H\u00f6he des Wertes der Lieferung. <br \/>8.5 Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf der Lieferung widerruflich erm\u00e4chtigt. Die Einziehungserm\u00e4chtigung und das Recht zur Verarbeitung erlischt auch ohne ausdr\u00fccklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, in den F\u00e4llen der Ziffer 4.2 oder einer erfolgten Pf\u00e4ndung. <br \/>8.6 Auf Verlangen des Verk\u00e4ufers hat der Besteller unverz\u00fcglich schriftlich die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich, nach seiner Wahl die ihm gegebenen Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit deren realisierbarer Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung des Verk\u00e4ufers um 20 % \u00fcbersteigt.<br \/>8.7 Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dieser Ziffer 8 ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort f\u00e4llig. In diesen F\u00e4llen ist der Verk\u00e4ufer vorbehaltlich \u00a7 107 Abs. 2 der Insolvenzordnung berechtigt, die Herausgabe der Lieferung zu verlangen und diese beim Besteller abzuholen. Der Besteller hat kein Recht zum Besitz. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, den Abnehmern des Bestellers die Abtretung der Forderung des Bestellers an den Verk\u00e4ufer mitzuteilen\/ offen zulegen und die Forderung einzuziehen. Eine etwaige Warenr\u00fccknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; hierin ist kein R\u00fccktritt vom Vertrag zu sehen.<\/p><p><br \/><b>9. Leihverpackungen\/Paletten<\/b><br \/>9.1 F\u00fcr vom Verk\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellte Leihverpackungen bzw. Ladehilfsmittel gelten folgende Bedingungen:<br \/>Die vom Verk\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellte Leihverpackung (als solche in der Rechnung ausgewiesen) sowie eventuelle Ladehilfsmittel bleiben unverk\u00e4ufliches Eigentum des Verk\u00e4ufers. Sie sind sorgf\u00e4ltig zu behandeln und d\u00fcrfen f\u00fcr andere Zwecke als die Aufbewahrung der gelieferten Erzeugnisse nicht verwendet werden. F\u00fcr Sch\u00e4den, die aus der Nichtbeachtung dieser Bedingungen entstehen, haftet der Besteller, soweit er nicht nachweist, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Die R\u00fccksendung der Leihverpackung sowie der Ladehilfsmittel ist sofort nach Entleerung franko in einwandfreiem, gebrauchsf\u00e4higem Zustand an die angegebene oder vereinbarte Leergutannahmestelle vorzunehmen. F\u00fcr Leihverpackungen und Ladehilfsmittel gilt eine R\u00fcckgabefrist von sp\u00e4testens acht Wochen nach Anlieferung.<br \/>Werden Leihverpackung und\/oder Ladehilfsmittel nicht rechtzeitig zur\u00fcckgegeben oder unbrauchbar, beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer vor, sie auf Kosten des Bestellers durch Verpackungen gleicher Ausf\u00fchrung zu ersetzen oder Mietgeb\u00fchren zu verlangen. Diese Betr\u00e4ge sind sofort f\u00e4llig. Entlastung des Leergutkontos erfolgt nach Eingang des Leergutes, soweit nicht der Besteller nachweist, dass er die versp\u00e4tete R\u00fcckgabe oder die Unbrauchbarkeit der Leihverpackung und\/oder Ladehilfsmittel nicht zu vertreten hat.<br \/>9.2 Die R\u00fccknahme von Verpackungen, die nicht Leihverpackungen sind, richtet sich nach den Vorschriften der Verpackungsverordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung sowie ggf. erg\u00e4nzend getroffenen Vereinbarungen oder Regelungen.<\/p><p><br \/><b>10. Schlussbestimmungen<\/b><br \/>10.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen oder des Vertrags unwirksam bzw. undurchf\u00fchrbar, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchf\u00fchrbaren Regelungen tritt eine solche, die dem mit der unwirksamen bzw. undurchf\u00fchrbaren Bestimmung verfolgten, insbesondere wirtschaftlichem Zweck am N\u00e4chsten kommt.<br \/>10.2 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergesch\u00e4ft und\/oder einem Urkundenprozess ist ausschlie\u00dflich Bopfingen.<br \/>10.3 Die Beziehungen zwischen Verk\u00e4ufer und Besteller unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufsbedingungen 1. 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